Schuldig wegen Amtsgeheimnisverletzung. Dies ist das Verdikt des Berner Obergerichtes. Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 380 Franken verurteilt.
Damit kippt das Obergericht ein erstinstanzliches Urteil vom vergangenen Herbst: Anders als die erste Instanz, sah es das Berner Obergericht als erwiesen an, dass sie im Zusammenhang mit der Entlassung von Professor Christoph Mörgeli durch die Universität Zürich Geheimnisse verraten habe.
Mörgeli stellt Riklin als Universitätsrätin in Frage
In der «Tagesschau» zeigte sich Mörgeli zufrieden mit dem Urteil. Er sieht sich auf der ganzen Linie bestätigt und hinterfragt gleichzeitig Kathy Riklin als Zürcher Universitätsrätin: «Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass eine verurteilte Universitätsrätin weiterhin in diesem Gremium mitmacht. Wenn man nicht weiss, ob sie Amtsgeheimnisse nach aussen trägt oder nicht», sagte er.
Riklin dagegen ist überrascht und enttäuscht über diesen Entscheid: «Ich weiss, dass ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen», schreibt sie in einer Mitteilung. Sie warte nun zusammen mit ihrer Anwältin die schriftliche Begründung des Urteils ab. Ob Riklin das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch nicht klar.
Geheime Informationen verraten?
In die Haare gerieten sich Christoph Mörgeli und Kathy Riklin im Zuge der inzwischen weit verzweigten Affäre Mörgeli. Am Rande der Herbstsession 2013 hatte sich Riklin gegenüber Journalisten in der Wandelhalle des Bundeshauses über Mörgeli geäussert. Sie soll Informationen über einen damals noch unveröffentlichten Bericht der Universität Zürich geäussert haben.
Der Fall Mörgeli/Riklin
In diesem Bericht ging es um die wissenschaftliche Betreuung von Dissertationen an der Universität Zürich und damit auch um die Arbeitsleistung von Mörgeli, der als Leiter des medizinhistorischen Museums in die Kritik geraten war
Mörgeli sah das Amtsgeheimnis verletzt und zeigte Riklin an. In erster Instanz wurde die Zürcher Nationalrätin im vergangenen November freigesprochen. Mörgeli zog den Fall ans das Obergericht Bern weiter und erhielt nun recht.