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Zürich Schaffhausen Fallpauschalen-Streit: Keine höheren Tarife in der Stadt Zürich

Seit 2012 tobt ein Streit zwischen Krankenkassen und Spitälern über die Höhe der Fallpauschalen. Weil es keine Einigung gab, setzte der Kanton selbst einen Spitaltarif fest. Im Fall der Spitäler in der Stadt Zürich stützt nun das Bundesverwaltungsgericht das Vorgehen des Kantons.

Was Sie über das Urteil wissen müssen:

  • Die Stadt Zürich forderte für die Spitäler Triemli und Waid einen höheren Tarif als die vom Kanton festgestzten 9500 Franken. Dies lehnt das Bundesverwaltungsgericht ab.
  • Auf der anderen Seite wollten die Krankenversicherer weniger bezahlen als vom Kanton festgelegt. Auch diese Forderung wird vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
  • Bei der Festsetzung der Fallpauschale habe der Kanton Zürich seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, hält das Gericht weiter fest.
  • Einzig der Tarifvertrag zwischen der Stadt Zürich und den Krankenkassen Helsana, Sanitas KPT und Assura / Supra muss neu verhandelt werden.
  • Die Zürcher Gesundheitsdirektion bezeichnet den Entscheid als «Leiturteil» für die weiteren hängigen Beschwerden im Kanton Zürich und der übrigen Schweiz.
  • Das Urteil ist endgültig. Es kann vor Bundesgericht nicht angefochten werden.

Das ist sehr erfreulich für alle: Für die Spitäler, die Krankenkassen, das System und deshalb auch für die Patientinnen und Patienten.
Autor: Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Kanton Zürich (FDP)

Auf dieses Urteil hätten viele Beteiligte in der Schweiz gewartet, erklärte Regierungsrat Thomas Heiniger am Freitag vor den Medien. «Unser System der Berechnung wurde an anderen Orten in der Schweiz übernommen. Deshalb ist es gut, dass dieses System nun vom Gericht gestützt wurde.»

Fallpauschalen-Streit: Was bisher geschah

Heiniger glaubt nicht, dass das Urteil Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Zürcher Spitäler hat: «Der provisorische Tarif gilt schon über zwei Jahre, und die Spitäler sind gut durch diese beiden Jahre gekommen.»

Stadt Zürich: «Diskussion nicht vorbei»

Die Stadtzürcher Gesundheitsvorsteherin Claudia Nielsen (SP) ist froh, dass nach dem Urteil nun Rechtssicherheit besteht. Ausserdem sei es erfreulich, dass das Gericht auch die höheren Forderungen der Krankenkassen abgelehnt habe.

Nielsen ist aber überzeugt, damit die Diskussion über die Fallpauschalen noch nicht vom Tisch ist. «Mit den jetzigen Tarifen werden die Investitionen der Spitäler nicht gedeckt. In dieser unbefriedigende Situation müssen wir Lösungen finden - auch auf nationaler Ebene.»

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