Obwohl die EVP die ganze Härte der Fünf-Prozent-Hürde zu spüren bekam, verzichtete die Partei auf eine Stimmrechtsbeschwerde. Sie wählte den politischen Weg und lancierte eine Initiative, um die Fünf-Prozent-Hürde in der Stadt Zürich abzuschaffen. Mit dabei ist auch die Piratenpartei.
Die Piratenpartei ging jedoch gleichzeitig auch mit juristischen Mitteln gegen die Bestimmung vor. Erfolglos, wie sich jetzt zeigt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Hürde bei den Wahlen in der Stadt Zürich zulässig ist. Eine Partei oder Listengruppe in der Stadt Zürich muss also weiterhin in mindestens einem Wahlkreis fünf Prozent der Stimmen erreichen, um bei der Sitzverteilung für das Parlament berücksichtigt zu werden.
Mit dem Quorum wird eine allzu starke Zersplitterung der politischen Kräfte im 125-köpfigen Gemeinderat verhindert. Die damit verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist gemäss Bundesgericht sachlich haltbar.
Milde Zürcher Regelung
Das Scheitern der EVP an der Fünf-Prozent-Hürde
Das Bundesgericht lässt gemäss seiner Praxis Quoren von maximal 10 Prozent zu. Die Zürcher Regelung liegt deutlich unter diesem Wert. Das Quorum wird ausserdem dadurch abgeschwächt, dass es in lediglich einem Wahlkreis erreicht werden muss und nicht im gesamten Stadtgebiet.
Das Bundesgericht musste sich mit dem Zürcher Gemeindegesetz befassen, weil ein Vertreter der Stadtzürcher Piratenpartei nach den Parlamentswahlen und der Sitzverteilung im Februar einen Stimmrechtsrekurs eingereicht hatte.