Die Initianten vom Verein «Second@s Plus» versprechen sich von der Vorlage, dass Ausländerinnen und Ausländer aktiver am politischen und gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden teilnehmen, wenn sie über deren Angelegenheiten abstimmen dürfen. Ausserdem argumentieren sie, dass wer hier wohne und Steuern bezahle, auch politisch mitbestimmen solle - unabhängig davon, welchen Pass er besitze. Bis jetzt steht das Stimm- und Wahlrecht im Kanton Zürich nur Schweizerinnen und Schweizern zu.
Gemeinden entscheiden in eigener Kompetenz
Die Gemeindeautonomie bleibe dabei vollständig erhalten, betonen die Initianten. Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer müsste von diesen persönlich beantragt werden, die Gemeinde hätte dann die Kompetenz, das Begehren gutzuheissen oder es abzulehnen.
«Zweiklassengesellschaft»
Kantons- und Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Sie sind der Meinung, dass das Stimm- und Wahlrecht weiterhin nur mit der Einbürgerung erlangt werden sollte. Ausserdem entstehe so eine «Zweiklassengesellschaft», in der es Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten und Pflichten gebe und Ausländerinnen und Ausländer, die nur auf kommunaler Ebene über Rechte verfügten, ohne entsprechende Pflichten. Die Initiative verletze so den Grundsatz «der Einheit aller politischen Rechte.»
Andere Kantone haben diesbezüglich weniger Vorbehalte. Stimm- und/oder Wahlrechte auf kommunaler Ebene gewähren die Kantone Neuenburg, Jura, Freiburg, Waadt, Genf, Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden.