Legende:
Der Insasse und die Wärterin flohen im Februar 2016 aus dem Gefängnis Limmattal.
Keystone
Inhalt
Zürich Schaffhausen - Gefängnisflucht im Limmattal bleibt vorerst straffrei
Die Flucht mit einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal hat für jenen Insassen keine Konsequenzen. Das Bezirksgericht Dietikon hat das Verfahren gegen den 27-jährigen Häftling eingestellt. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Flucht einer Gefängnisaufseherin und eines Insassen machte Anfang Februar dieses Jahres über den Kanton Zürich hinaus Schlagzeilen. Die 32-jährige Angestellte des Gefängnisses Limmattal verliebte sich in den Mann und verhalf ihm zur Flucht. Das Liebespaar setzte sich nach Italien ab, konnte jedoch nach einigen Wochen von den italienischen Behörden gestellt werden.
Anstiftung zur Flucht
Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann für die Flucht bestrafen. Er soll die Gefängnisaufseherin angestiftet haben, ihn zu befreien und mit ihm die Flucht anzutreten, so die Vorwürfe. Die Anklage forderte eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten.
Das Bezirksgericht Dietikon kommt nun zum Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Prozess nicht gegeben sind. Dem Gefängnisinsassen wird eine sogenannte «Anstiftung zur Selbstbegünstigung» vorgeworfen. Gemäss einem früheren Entscheid des Bundesgerichts ist dies nicht strafbar. Die Anklage zieht den Entscheid des Bezirksgerichts ans Obergericht weiter.
Bevor sich das Obergericht jedoch mit der möglichen Anstiftung zur Flucht auseinandersetzt, muss es sich in einem anderen Fall mit dem 27-jährigen Gefängnisinsassen befassen. Es geht dabei um den Vorfall, der ihn überhaupt ins Gefängnis gebracht hat. Ihm wird vorgeworfen, eine Minderjährige vergewaltigt zu haben. Das Bezirksgericht hat ihn deswegen zu vier Jahren Haft verurteilt.
Gefängnisausbruch Limmattal: Die Ereignisse 2016
Februar
In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar fliehen die 32-jährige Aufseherin und der 27-jährigen Häftling aus dem Gefängnis Limmattal. Sie befreit den Mann aus seiner Zelle und fährt mit ihm in ihrem Auto nach Italien.
März
Nach eineinhalb Monaten Flucht kann das Paar am 25. März in der Nähe von Bergamo in Norditalien festgenommen werden. Die italienischen Carabinieri verhaften die beiden in einer Wohnung in Romano di Lombardia um 3 Uhr nachts. Vermutlich wird der Gefängnisaufseherin eine Video-Botschaft zum Verhängnis, in der sie Tage zuvor die Tat rechtfertigte.
Juli
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Gefängnisaufseherin und den Insassen. Die Wärterin soll sich wegen Begünstigung und Entweichenlassens eines Gefangenen vor Gericht verantworten. Die Anklage fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten für die 32-Jährige, sieben Monate davon unbedingt. Der 27-jährige Gefängnisinsasse soll derweil sechs Monate ins Gefängnis. Ihm wirft die Anklage vor, die Gefängnisaufseherin zur Flucht angestiftet zu haben.
November
Das Bezirksgericht Dietikon lässt das Verfahren gegen den Gefängnisinsassen fallen. Die Erfolgsaussichten vor Gericht seien zu gering, heisst es in einer Mitteilung. Auf das Verfahren gegen die Gefängniswärterin hat dieser Entscheid keine Auswirkung. Der Prozess gegen sie findet im Januar 2017 statt.
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