Ein einziges Wort war falsch im 16 Seiten langen Urteil des Baurekursgerichtes. Im Abschnitt über den Wiederaufbau der Fröschegrueb hiess es in der ersten Version des Urteils, der Heimatschutz müsse die Kosten übernehmen. Ein Fehler. Denn das Gericht kam im Urteil zum Schluss, dass der Besitzer das denkmalgeschützte Haus nicht hätte abreissen dürfen. Logisch demnach, dass auch er für den Wiederaufbau aufkommen muss.
In einer zweiten Version des Urteils korrigierte das Gericht den Fehler. Dem «Regionaljournal» liegen beide Versionen vor. Aber: Das Gericht informierte weder den Heimatschutz noch den Besitzer über die Korrektur – weil der Fehler derart offensichtlich gewesen sei, argumentiert das Gericht auf Anfrage des «Regionaljournals».
Besitzer will vom Fehler profitieren
«Das geht gar nicht», findet Thomas Palmy, der Besitzer der Fröschegrueb. «Das Urteil ist seit dieser Nacht rechtskräftig. Was das Gericht getan hat, ist bar jeglichen Rechtsgebarens.» Er will jetzt abklären, ob er rechtlich gegen das Urteil vorgehen kann. Er will erreichen, dass der Heimatschutz den Wiederaufbau bezahlt. So wie es – fälschlicherweise – in der ersten Version des Urteils stand.
«Peinlich, aber korrekt»
Mit dieser Forderung dürfte er kaum eine Chance haben. Der Fehler des Gerichts sei zwar peinlich, sagt Rechtsprofessorin Isabelle Häner. Doch die Korrektur sei korrekt. Auch Isabelle Häner spricht von einem offensichtlichen Fehler. Allerdings äussert die Rechtsprofessorin auch Kritik am Vorgehen des Baurekursgerichts. «Es stellt sich die Frage, ob man den Parteien den Fehler nicht hätte mitteilen sollen.»