Das Statthalteramt hat im August einem ehemaligen «Gast» der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) Recht gegeben, der sich gegen die seiner Ansicht nach zu hohen Gebühren gewehrt hat. Damit kippte der Statthalter einen früheren Entscheid des Stadtrates, der den Rekurs abgewiesen hatte.
Argument des Statthalters überzeugte Stadtrat
Nun lenkt der Stadtrat ein. Er verzichtet darauf, den Statthalter-Entscheid ans kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Das Argument des Statthalters, die Kosten stünden in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung, habe dem Stadtrat eingeleuchtet, sagt Robert Soos vom Polizeidepartement gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Nun werden die Gebühren bereits ab kommender Woche gesenkt und zudem differenzierter ausgestaltet. Schon bisher hätten die Gebühren die Kosten nicht gedeckt, sagt Soos weiter. Nun ist die Deckungslücke noch viel grösser. «Letztendlich bezahlt die Allgemeinheit, respektive der Steuerzahler», so Soos.
Rekurs auch gegen neue Tarife ein Thema
Für das Komitee «Hotel Suff - so nöd!» sind auch die neuen Gebühren noch zu hoch. Unter Umständen will das Komitee einen weiteren Pilotrekurs unterstützen. Die Forderung des Komitees nach Rückzahlung zuviel bezahlter Gebühren erfüllt der Stadtrat nicht. Gemäss Soos waren die Gebühren rechtsgültig. «Es wäre nett gewesen, die Stadt hätte sich kulant gezeigt», sagt ein Sprecher des Komitees dazu. Der Statthalter wollte sich auf Anfrage des Regionaljournals noch nicht zu den neuen Tarifen äussern.