«Die Massnahmen der Stadt haben Vorbildcharakter», lobt Beat Wüthrich vom kantonalen Hochbauamt. «Wir überlegen uns, einige dieser Massnahmen zu übernehmen.»
Eine dieser Massnahmen: Sollte ein Bauunternehmer erwischt werden, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht bezahlt, droht ihm eine Busse in der Höhe von fünf Prozent der Summe, die er am Auftrag verdient.
Zwar hat der Kanton eine strengere Strafe vorgesehen, nämlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine derart harte Sanktion dürfte jedoch kaum je durchgesetzt werden. «Deshalb ist die Sanktion der Stadt möglicherweise die bessere Lösung», meint Wüthrich.
Weniger Subunternehmen?
Eine häufige Quelle für Lohndumping sind sogenannte Subunternehmen. Das heisst, die eigentliche Vertragspartnerin gibt einen Teil der Arbeit weiter an ein sogenanntes zweites Unternehmen, welches den Auftrag sogar an eine dritte Firma weitergeben kann. Fachleute sprechen von Kettenverträgen. Diese will die Stadt unterbinden. Es ist nur noch ein Subunternehmen erlaubt.
In diesem Punkt ist Wüthrich skeptisch. Bei gewissen Arbeiten sei dies gar nicht anders möglich. Sollte sich jedoch das Verbot der Stadt bewähren, will der Kanton auch in diesem Punkt über die Bücher.
Welche städtischen Massnahmen gegen Lohndumping der Kanton übernimmt, entscheidet sich gemäss Beat Wüthrich innerhalb der nächsten zirka drei Monate.