Der heute 66-jährige Mann, der 2010 seinen knapp 5-jährigen Sohn umgebracht hat, muss wegen Mordes 18 Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung scheiterte mit ihrem Antrag auf Strafmilderung wegen einer autistischen Störung. Der Berufungsprozess vor Obergericht fand knapp vor einem Jahr statt. Dort versuchte der Angeklagte einer Verwahrung zu entgehen, indem er ein neues Gutachten einreichte.
Dieses Gutachten bescheinigt ihm zwar kein Asperger Syndrom, aber es kommt zum Schluss, der Mann weise verschiedene Auffälligkeiten auf, welche für autistische Strukturen sprächen. Für solche Störungen werden Therapien angeboten. Der Beschuldigte erklärte sich am Berufungsprozess vor Obergericht ausdrücklich bereit, eine solche zu absolvieren.
Zentraler Punkt: Ist der Mann therapierbar oder nicht?
Mit diesem Gutachten und mit dieser Aussage des Angeklagten stellte sich die Frage neu: Wenn der Täter theapierbar ist, dann ist eine Verwahrung, wie es die Staatsanwaltschaft beantragte, nicht möglich. Nach langwierigen Abklärungen hat das Zürcher Obergericht am Mittwochmorgen das Urteil gefällt: 18 Jahre Freiheitsstrafe für den Bonstetter Vater, der vor bald sechs Jahren seinen Sohn getötet hat.
Das Obergericht hat damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Auch das Obergericht sieht es für kaum wahrscheinlich, dass der Täter therapierbar sei. Aber angesichts seines Alters sei es auch kaum wahrscheinlich, dass der Täter nochmals in eine ähnliche Situation komme, in der er rückfällig werde. Deshalb verzichtete das Obergericht auf die Anordnung einer Verwahrung.
Tragödie im Hotelzimmer
Der Fall Bonstetten
Der Fall hatte im Frühling 2010 die ganze Schweiz schockiert: Ein heute 66-jähriger Mann aus Bonstetten hatte in einem Hotel in Winterthur seinen fast 5-jährigen Sohn getötet. Kurz darauf wurde bekannt, dass der Vater bereits 1990 einen älteren Sohn aus einer früheren Ehe hatte umbringen wollen. Der Tötungsversuch misslang allerdings, der Sohn ist aber seither behindert.
Im August 2013 wurde der Vater vom Bezirksgericht Winterthur wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hatten das Urteil angefochten. Der Staatsanwalt forderte am Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht eine lebenslängliche Strafe und eine Verwahrung. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.