Das Bezirksgericht Winterthur hatte die Frau noch wegen Aussetzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie hatte ihren ehemaligen Lebenspartner und rechtlichen Vater ihrer Tochter nach Indien verfrachtet. Damit habe sie Pflegekosten sparen wollen um das Vermögen zu schonen, das die Tochter nach seinem Tod hätte erben sollen, befand das Bezirksgericht.
Kampf zahlt sich für die Angeklagte nicht aus
Mit diesem Urteil war weder die Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft einverstanden. Sie zogen den Fall weiter ans Zürcher Obergericht. Dieses verschärfte das Urteil und verurteilte die heute 66jährige wegen «Entführung mit erschwerenden Umständen» zu vier Jahren Gefängnis.
Auch gegen dieses Urteil erhob die Frau Beschwerde. Das Bundesgericht hat nun das Urteil des Obergerichtes in einem Punkt korrigiert: Statt wegen «Entführung mit erschwerenden Umständen» wird die Frau «nur» wegen einfacher Entführung verurteilt. Dies aus formalen Gründen. Am Strafmass ändert das Bundesgericht aber nichts: Die vier Jahre Freiheitsentzug sind laut Bundesgericht auch im Fall einer einfachen Entführung angemessen.