Ein Flugpassagier soll pro Flugticket 37 Franken an Gebühren bezahlen. Dies entschied das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im November 2013. Den Fluggesellschaften, allen vor an der Swiss, war dies zu viel.
Sie haben deshalb Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Und dieses gibt den Fluggesellschaften nun teilweise Recht: Die Gebühren müssen vom Bazl neu beurteilt werden.
Konkret heisst das: Das Bazl muss nochmals überprüfen, welche Bereiche des Flughafens für die Berechnung der Gebühren verwendet werden.
Swiss wartet ab
Vorgeschichte:
Bei der Beschwerdeführerin Swiss nimmt man das Urteil zur Kenntnis. In einer schriftlichen Stellungnahme heisst es: «Wir sind derzeit daran, dieses eingehend zu prüfen. Basierend auf den Ergebnissen werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden.» Auch beim Flughafen Zürich möchte man sich noch nicht konkret zum Urteil äussern. Wie Mediensprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage des «Regionaljournals» erklärt, ist der Flughafen nach wie vor der Meinung, dass die Gebühren korrekt berechnet wurden.
Streit um 60 Rappen
Das neue Gebührenmodell sollt eigentlich ab 2014 gelten. Auf Grund des Rechtsstreit sind nun aber nach wie vor die alten Gebühren in Kraft. Diese belaufen sich auf 36.40 Franken pro Flugticket und Passagier. Dem Flughafen sind diese zu tief. Den Fluggesellschaften zu hoch.