Vorerst können die Schaffhauser Stimmberechtigten nicht über eine bahnbrechende Strukturreform des Kantons entscheiden. Der Grund dafür ist der Entscheid des Bundesgerichts, eine Beschwerde gegen die konsultative Befragung teilweise gutzuheissen. Die Frage, wie und ob nun doch noch über die Reform abgestimmt wird, löste am Montag im Kantonsrat eine hitzige Diskussionen aus.
Ende vergangener Woche hatte die Regierung noch mitgeteilt, dass wie vorgesehen am 18. Mai über den Grundsatzbeschluss abgestimmt werden solle, allerdings ohne Konsultativbefragung.
Die Beschlusslage habe sich nun geändert, sagte Regierungsrat Ernst Landolt (SVP). Die Regierung wolle daher eine ergänzende Vorlage erarbeiten und dem Kantonsrat vorlegen.
Ursprüngliche Pläne sind für den Papierkorb
In der Konsultativabstimmung sollten sich die Stimmberechtigten äussern können, in welche Richtung die Strukturreform gehen sollte. Dem Volk vorlegen wollten Regierungsrat und Kantonsrat zwei verschiedene Modelle, eines mit weniger Gemeinden, das andere sah die Aufhebung der Gemeinden und nur noch eine kantonale Verwaltung vor.
Gegen diese Konsultativabstimmung zum Grundsatzentscheid hatte ein Stimmbürger jedoch eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht – und teilweise Recht bekommen.