Nach einer Übergangsfrist müssen die Stadtzürcher Sexsalons eine Bewilligung bei der Stadt beantragen. Für kleinere Salons sei das Bewilligungsverfahren viel zu komplex, sagt Rebecca Angelini von der Frauenfachstelle FIZ im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Den Frauen werde damit das legale Arbeiten verunmöglicht.
Dass die Bewilligungspraxis die Salons offenbar überfordert, zeigen auch die Zahlen. Bis im Juni 2013 hat erst ein einziger Salon die geforderte Bewilligung von der Stadt Zürich erhalten. Die FIZ fordert darum, das Verfahren zu vereinfachen.
Stadt will keine Vereinfachung, SP schon
Bei der Stadt Zürich winkt man ab. Der Stadtrat hätte zwar die Kompetenz, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht zu definieren. Doch dazu sei es zu früh, sagt Reto Casanova, Sprecher des Polizeidepartementes: «Die Prostitutionsgewerbeverordnung erlaubt es dem Stadtrat, aufgrund von Erfahrungen Anpassungen vorzunehmen.» Doch diese Erfahrungen fehlten, weil die Bewilligungspflicht erst ab 1. Januar 2014 gelte.
Die Stadtzürcher SP will allerdings nicht abwarten. Gemeinderätin Marianne Aubert will gemeinsam mit ihrer Kollegin Simone Brander einen Vorstoss einreichen. «Wir wollen die Verfahren für die Bewilligungen vereinfachen, zum Beispiel bei den Formularen», sagt Aubert. Geschrieben ist der Vorstoss noch nicht, eingereicht wird er nächstes Jahr. Wenn die SP genug Unterstützung für ihren Vorstoss erhält, dann muss der Stadtrat die Bewilligungspraxis doch noch anpassen.