Thema im Zürcher Kantonsparlament war der sogenannte KEF, der Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020. Der Kantonsrat zeigt dem Regierungsrat jeweils auf, wo seiner Ansicht nach gespart werden soll und wo nicht. Dieses Jahr überwies der Kantonsrat 27 von 38 Erklärungen. Ein Rekord. Und alle haben das gleiche Ziel: Mit massiven Sparmassnahmen den Staatshaushalt wieder ins Lot bringen.
Die vielen Vorschläge in diesem Jahr dürften auf die von der Regierung angekündigte generelle Leistungsüberprüfung zurückzuführen sein. Der Zürcher Regierungsrat hat bereits beschlossen, die Leistungen sämtlicher Direktionen zu überprüfen und ab 2017 jährlich gegen 700 Millionen Franken zu sparen. Grund: Der Kanton Zürich verfehlt den mittelfristigen Ausgleich zwischen 2016 und 2019 um rund 1,8 Milliarden Franken.
Einschnitte bei Gesundheit, ÖV, Bildung und Tiefbauamt
25 der 38 eingebrachten KEF-Erklärungen stammen von Kommissionen, 13 von Parteien: fünf von der SP, vier von der SVP, zwei von der FDP und je einer von CVP und Grünen. Die tiefgreifendsten Einschnitte schlägt die Finanzkommission vor. Sie will zum Beispiel bei den Spitälern jährlich 228 Millionen Franken einsparen und beim öffentlichen Verkehr jährlich 134 Millionen streichen. Zudem sollen die Beiträge an die Krankenkassenprämien um jährlich 64 Millionen Franken gekürzt werden.
40 Millionen Franken sollen beim Tiefbauamt gekürzt werden. Eine Forderung, die der SVP-Regierungsrat Markus Kägi als unsinnig bezeichnete. Die Ausgaben seien seit sieben Jahren gleich hoch geblieben, auch der Personalbestand hätte sich nicht verändert. Wenn das Tiefbauamt 40 Millionen Franken weniger zur Verfügung hätte, könnte die Baudirektion ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, wie zum Beispiel die Schneeräumung im Winter.
Bürgerliche Mehrheit setzt unmissverständliches Zeichen
Die bürgerlichen Parteien kannten kein Pardon. Sie überwiesen auch diese Erklärung an den Regierungsrat. Die KEF-Erklärungen sind unverbindlich, der Regierungsrat muss diese nicht annehmen. Er muss lediglich innert dreier Monate schriftlich begründen, warum er das Anliegen umsetzen will oder nicht. Allerdings haben die Bürgerlichen dieses Jahr ein deutliches Zeichen gesetzt: Mit massiven Sparmassnahmen soll der Staatshaushalt wieder ins Lot gebracht werden.