Das Zürcher Obergericht hat überraschend entschieden, die 32-Jährige per sofort freizulassen. Wie das Obergericht gegenüber Journalisten bekanntgab, fiel der Entscheid am Donnerstagabend. Am Freitag wurde die Frau dann aus der Haft entlassen. Als Grund dafür gab das Gericht an, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehe.
Staatsanwaltschaft: «Nicht nachvollziehbar»
Die Aufseherin ist nicht vorbestraft, weshalb sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilt werden dürfte. Sie in Haft zu lassen, sei angesichts dieser Tatsache nicht angezeigt. Das Gericht folgte somit einem Antrag ihres Anwalts, der mit einer Beschwerde die Freilassung verlangt hatte.
Die zuständige Staatsanwältin Claudia Wiederkehr zeigte sich auf Anfrage überrascht über den Entscheid des Obergerichts: «Für uns ist das nicht ganz nachvollziehbar. Wir sehen durchaus Haftgründe.» Schliesslich sei die Frau schon einmal geflohen, damit habe sie gezeigt, dass Fluchtgefahr bestehe. Deshalb habe ja auch ursprünglich das Zwangsmassnahmengericht entschieden, die Frau in Untersuchungshaft zu setzen.
Urs Huber, Pflichtanwalt der Aufseherin, begrüsste den Entscheid des Obergerichts: «Meine Mandantin möchte ja dort sein, wo ihr Geliebter ist. Da dieser in Haft sitzt und bald an die Schweiz ausgeliefert wird, ist die Gefahr einer erneuten gemeinsamen Flucht nicht gegeben.» Wie Huber weiter erklärte, darf seine Aufseherin nun die Schweiz vorübergehend verlassen, zum Beispiel für Ferien.
Sechseinhalb Wochen auf der Flucht
Die 32-jährige Frau und der 27-jährige Häftling waren in der Nacht auf den 9. Februar aus dem Gefängnis Limmattal in Dietikon geflohen. Die Gefängnisaufseherin hatte den Mann, mit dem sie eine Liebesbeziehung hatte, aus seiner Zelle befreit.
In einer Videobotschaft bezeichnete sie den verurteilten Vergewaltiger als «Mann meines Lebens». Ende März wurden die beiden in Italien verhaftet.
Mitte April wurde die Aufseherin von Italien an die Schweiz ausgeliefert. In der darauffolgenden Befragung hat sie sich geständig gezeigt. Ihr Freund befindet sich nach wie vor in Italien in Haft. Er dürfte in den nächsten Tagen an die Schweiz ausgeliefert werden. Im Gegensatz zur Aufseherin machte er sich mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar. Allerdings dürfte er seine Chancen auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben.