Für die Richter ist klar: Die Täter haben den Tod ihres Opfers in Kauf genommen. Die Angeklagten hatten in der Wohnung des «Hanf-Papstes» nach Drogen gesucht. Der eine machte sich mit 25 Gramm Marihuana aus dem Staub. Der andere schlug sein Opfer mit drei heftigen Faustschlägen nieder. Er würgte den 53-Jährigen, traktierte ihn mit Fusstritten ins Gesicht und liess ihn hilflos liegen. Das Opfer starb am nächsten Morgen an den Folgen eines Schädelbruchs.
Psychisch gestört
Die Staatsanwaltschaft hatte für die brutale Tat elf Jahre Haft gefordert. Die Richter gehen in ihrem Urteil über diesen Antrag hinaus und verhängen eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Weil der 23-Jährige als psychisch krank gilt, wird die Strafe aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt. Man spricht in solchen Fällen von einer «kleinen Verwahrung.»
Sein Mittäter wurde wegen unterlassener Nothilfe zu 21 Monaten bedingt verurteilt. Er habe gewusst, dass ihr Opfer schwer verletzt ist, begründen die Richter das Urteil. Ein anonymer Anruf bei der Sanität hätte dem Opfer möglicherweise das Leben gerettet.
Verteidigung mit dem Urteil nicht einverstanden
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin des Schlägers hatte verlangt, dass ihr Mandant zu einer geringeren Strafe verurteilt wird und diese in einer Einrichtung für junge Erwachsene absitzen kann. Sie kündigte noch im Gerichtsaal Berufung an.