Der Staatsanwalt hatte 20 Jahre Haft wegen Mord verlangt. Der Verteidiger plädierte auf 12 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. Die Strafe sei aber zugunsten einer Therapie aufzuschieben. Die Richter haben am Donnerstag entschieden: 16 Jahre Gefängnis für den Hauptbeschuldigten. Sie ordneten zudem eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs an. Ausserdem muss der Verurteilte der Familie der Opfer 235'000 Franken Genugtuung zahlen - weniger als der Anwalt der Familie gefordert hatte.
Bei der Tatqualifizierung folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Täter sei ausgerastet und habe «wie von der Tarantel gestochen» zugestochen. Die Opfer seien von der heftigen Messerattacke überrascht worden und hätten keine Chance gehabt, sich zu wehren.
Milde Strafen für Komplizen
Die beiden Mitbeschuldigten im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Zürich sind glimpflich davon gekommen. Das Gericht sprach den einen vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Mord frei. Er war angeklagt, weil er dem Täter das Messer gebracht haben soll und damit die Tat erst möglich gemacht habe. Dafür gab es aber nicht genügend Beweise, weshalb das Gericht ihn nach der Weisung «Im Zweifel für den Angeklagten» frei sprach.
Für den anderen Mitangeklagten gab es eine bedingte Geldstrafe wegen Begünstigung und Fahren in angetrunkenem Zustand. Der Beschuldigte hatte den Messerstecher mit dessen Auto nach der Tat zum Bellevue gefahren und ihm damit zur Flucht verholfen.
Geburtstagsparty endet als Drama
Der Hauptbeschuldigte hatte am frühen Morgen des 15. Juli 2012 vor dem Club Kaufleuten in der Zürcher Innenstadt zwei Brüder mit einem Messer angegriffen. Der eine - er hatte in jener Nacht im Kaufleuten mit seinem Bruder und Freunden seinen 23. Geburtstag gefeiert - erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der andere überlebte schwer verletzt.
Weiterzug wahrscheinlich
Unmittelbar nach der Urteilsverkündigung hatten weder der Staatsanwalt noch die anderen Rechtsvertreter Berufung angekündigt. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die eine oder andere Partei den Fall ans Obergericht weiterzieht.