Es dürfe nicht sein, dass ein Kantonsparlament eine angenommene Volksinitiative einfach aus der Welt schaffe, meinte der grüne Kantonsrat Ralf Margreiter in der Ratsdebatte. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte seine Partei deshalb eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Zürich. Zur Debatte stand vor allem das Prinzip der allgemeinen Anregung (siehe nebenstehendes Kästchen).
In jedem Fall vors Volk?
Die Frage, ob eine Volksinitiative überhaupt umgesetzt werde, stehe dem Kantonsrat gar nicht zu, sagte Margreiter. Über Umsetzungsvorlagen, die das Parlament ablehne, müsse es in jedem Fall eine Volksabstimmung geben. Die Stimmberechtigten würden sonst ihrer Rechte beschnitten. Trotz der Unterstützung durch SP und GLP hatte Margreiters grünes Anliegenjedoch keine Chance: Es wurde mit 89 zu 79 Stimmen abgelehnt.
Die Grünen reagierten mit ihrem Vorstoss auf den umstrittenen Umgang des Kantonsrats mit ihrer Kulturlandinitiative. Die Initiative der Grünen war als allgemeine Anregung formuliert. Nach dem überraschenden Volks-Ja zur Kulturlandinitiative unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat als Umsetzungsvorlage einen Entwurf zur Revision des Planungs- und Baugesetzes. Die Anliegen der Initiative seien im Richtplan bereits ausreichend berücksichtigt worden, begründete er das Vorgehen.
Da haben wir einen Fehler begangen.
Die Grünen waren nicht einverstanden und zogen den Fall nach Lausanne. Letzte Woche hat das Bundesgericht den Zürcher Kantonsrat gerügt, weil er nicht auf den Entwurf zur Umsetzung der Kulturlandinitiative eingetreten war. Die FDP räumte während der Kantonsratsdebatte denn auch ein, damit einen Fehler begangen zu haben. Und Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) meinte: «Ich vermute, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.» Man müsse nun das schriftliche Urteil des Bundesgerichts abwarten. «Es geht um eine komplexe Fragestellung über die Rolle des Parlaments.»