Nach Ansicht der Gesundheitskommission gibt es keine Lösung, die keine neuen Ungerechtigkeiten schafft. Die Kommission habe lange mit den Beteiligten diskutiert und nach Alternativen gesucht, sagte Präsidentin Christine Egerszegi am Dienstag vor den Medien. «Durch Wohnorts- und Kassenwechsel der Versicherten gab es aber so grosse Veränderungen, dass ein gerechter Ausgleich nicht möglich ist.» Die Gesundheitskommission beantragt dem Ständerat deshalb, nicht auf die entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, wie Egerszegi weiter erklärte. Der Entscheid dazu fiel mit 10 zu 3 Stimmen.
Uneinigkeit auf allen Ebenen
Weil einige Krankenkassen zu hohe Reserven anhäufen wollten, bezahlten Versicherte in insgesamt neun Kantonen in der Vergangenheit höhere Prämien, als sie Kosten verursachten. Auf Drängen dieser Kantone schlug der Bundesrat vor einem Jahr eine Kompensation über die Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Versicherten vor. Dieser Vorschlag stiess jedoch bei den Kantonen auf Widerstand, weil die Versicherten in jenen Kantonen den Ausgleich bezahlt hätten, in denen zu tiefe Prämien angesetzt worden waren. Ein Kantonsvorschlag hätte vorgesehen, dass die Versicherer zur Kasse gebeten worden wären, was wiederum bei diesen auf Kritik stiess. Beide Vorschläge wurden nun von der Gesundheitskommission abgelehnt, ohne dass diese - wie zuvor versprochen - eine eigene Lösung präsentiert hätte.
Heiniger enttäuscht
Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger setzt sich seit Jahren für eine Rückzahlung der Prämien ein und ist enttäuscht über den Entscheid der Gesundheitskommission. Das Argument der Ungerechtigkeit ist für ihn nicht nachvollziehbar. Er hofft, dass National- und Ständerat die Lage anders beurteilen als die Gesundheitskommission. Für den Zürcher Ständerat und Kommissionsmitglied Felix Gutzwiller gibt es jedoch wenig Anlass zu solchen Hoffnungen: «Es gibt Gewinner und Verlierer unter den Kantonen. Die Gewinner werden nicht für eine Rückzahlung plädieren.» Einen kleinen Trost gibt es: In Zukunft soll ein neues Gesetz verhindern, dass es wieder zu einer solchen Situation kommen kann.
Verantwortlichkeitsklage als Rückforderungsversuch
Es gäbe jedoch noch einen anderen Weg, wie der Kanton Zürich, aber auch die anderen betroffenen Kantone, das Geld zurückfordern könnten: mit einer sogenannten Verantwortlichkeitsklage. Eine solche Klage wäre dann möglich, wenn die Kantone nachweisen könnten, dass die Krankenkassen bewusst zu viel Prämien verlangt hätten und der Bund dies hätte realisieren müssen. Allerdings sei dies ein schwieriges Unterfangen, sagt Ueli Kieser, Dozent für Sozialversicherungsrecht an der Uni St.Gallen. Eine solche Klage brauche viel juristische Vorarbeit und die Beweisführung sei heikel.
Geringe Chance auf einen Erfolg
Eine solche Verantwortlichkeitsklage kann vor allem auch Druck machen. Geschehen ist das damals bei der Pensionskasse der SBB. Der Bund und die SBB haben sich aussergerichtlich geeinigt. Ueli Kieser glaubt aber nicht, dass eine solche Einigung bei den Krankenkassenprämien zustandekäme. Die Höhe des Betrages von einer halbe Milliarde Franken sei zu hoch. Ob sich der Kanton Zürich auf eine solche Klage einlassen würde, das ist fraglich. Auf Anfrage des Regionaljournals hiess es, vorläufig hoffe die Gesundheitsdirektion noch auf das Parlament.