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Wand mit Schriftzug Koch Wärme und Graffitti
Legende: Juristische Nachwehen einer historischen Hausbesetzung: Koch-Areal in Zürich Keystone

Zürich Schaffhausen Zwei Zürcher Hausbesetzer zu Geldstrafen verurteilt

Das Zürcher Bezirksgericht hat zwei junge Männer zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten sich 2015 auf dem besetzten Koch-Areal einer Polizeikontrolle widersetzt und dabei zwei Polizisten mit Tritten und Schlägen verletzt.

Die beiden Männer waren im Oktober 2015 beim besetzten Koch-Areal von zwei Polizisten angehalten worden, weil sie mitten in der Nacht einen Veloanhänger voller Lebensmittel schoben. Die Nahrungsmittel hatten sie vor einer Aldi-Filiale mitlaufen lassen. Die abgelaufenen Produkte waren für das Hilfswerk «Schweizer Tafel» bestimmt und wären an Bedürftige verteilt worden. Weil sie dies nicht wissen konnten, wurden die beiden Männer vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.

Als schuldig erachtete sie das Gericht jedoch für die Tätlichkeiten, mit denen sie sich der nachfolgenden Kontrolle und Wegweisung vom Areal entziehen wollten. Die Männer wehrten sich mit Tritten und Schlägen gegen Kopf, Oberkörper und Genitalbereich der Polizisten. Einer der Beamten erlitt eine Verletzung am Auge und war danach vier Tage arbeitsunfähig. Durch den Radau wurden zudem rund 30 Besetzerinnen und Besetzer des Koch-Areals angelockt, welche die Polizisten dann zusätzlich noch mit Gegenständen bewarfen.

Geldstrafen statt Gefängnis

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Schuldig gesprochen wurden die beiden Männer wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Der 20-jährige Schweizer erhielt eine relativ milde bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Franken, sein 22-jähriger Kollege aus Italien, der härter zuschlug und deswegen zusätzlich auch noch wegen Körperverletzung verurteilt wurde, eine Strafe von 130 Tagessätzen zu 10 Franken.

Bei beiden Verurteilten beträgt die Probezeit drei Jahre, weil sie bereits vorbestraft sind und die Prognose gemäss Gericht «nur noch ganz knapp als gut bezeichnet werden kann». Der Staatsanwalt hatte für beide Angeklagten eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert.

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