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Zuger Kantonsrat Mehr Mitspracherecht versus Geschichtsverlust

Im Kanton Zug soll der Denkmalschutz gelockert werden. Über die Konsequenzen ist sich das Kantonsparlament uneins.

Im Kanton Zug sollen Eigentümer von älteren Gebäuden grösseres Mitspracherecht erhalten, wenn es darum geht, ihre Liegenschaft unter Denkmalschutz zu stellen.

Die Regierung schlägt in ihren Gesetzesänderungen vor, dass ein Vertrag abgeschlossen wird zwischen den Besitzern der Gebäude und dem Kanton. Im Vertrag wird definiert, welche künftigen Änderungen am Baudenkmal noch möglich sind. Betroffene Eigentümer sollen so ihre Anliegen und Bedenken von Anfang an einbringen können, so der Plan der Regierung.

Die Vorschläge der Regierung – und vor allem jene der vorberatenden Kommission, welche bei den Anforderungen für eine Unterschutzstellung noch höher ansetzen will, sind im Parlament umstritten.

SP und Alternative/Die Grünen wollten gar nicht erst auf das Geschäft eintreten – FDP und SVP begrüssen es, dass Hauseigentümer mehr Mitspracherecht erhalten sollen.

Definitiv entscheiden wird der Kantonsrat aber erst in einer der nächsten Sessionen.

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