- Ab dem 19. Juni will der Kanton Aargau das generelle Besuchsverbot in Spitälern und Kliniken aufheben. Nach 14 Wochen können sich Patienten und Besucherinnen wieder in den Arm nehmen.
- In den Aargauer Pflegeeinrichtungen sind Besuche seit einiger Zeit bereits wieder möglich – allerdings mit grossen Einschränkungen. Sehen kann man sich in der Regel nur durch die Glaswand einer Besucherbox, berühren ist nicht möglich.
- Für die Umsetzung der Schutzmassnahmen bei Besuchen sind die einzelnen Institutionen zuständig, allerdings stets unter Einhaltung der vom Kanton bewilligten Schutzkonzepte.
Maximal 30 Minuten und getrennt durch eine Glasscheibe: so sieht seit den ersten Lockerungen vom 11. Mai ein Besuch im Pflegeheim in der Regel aus. Auf Anmeldung können Angehörige und Freunde mit ihren Liebsten in einer Besucherbox per Telefon kommunizieren, Umarmungen sind nicht erlaubt. Besser als nichts, meint zum Beispiel Urs Schenker, Leiter des Pflegeheims Sennhof in Vordemwald. Allerdings werde von den Besuchenden nun der nächste Schritt gefordert: dass sie die Heimbewohnerinnen und -bewohner wieder in den Arm nehmen dürfen. Das sei verständlich, so Schenker.
Für viele Bewohner und Angehörige sei es eine sehr belastende Situation. Etwa, weil wegen einer Demenz-Erkrankung die Schutzmassnahmen nicht verstanden werden. Momentan könne man aber nicht mehr machen, erklärt Urs Schenker. Es sei ein Abwägen des Risikos einer Ansteckung und des Bedürfnisses nach direkter Nähe.
Die einen gehen shoppen, die andern sind abgeschottet
Während Heimbewohner isoliert sind, kehrt «draussen» langsam wieder Normalität ein. Leute gehen einkaufen oder ins Restaurant, auch die Badis öffnen wieder. Diesen Gegensatz sieht auch Barbara Hürlimann, Leiterin der Aargauer Abteilung für Gesundheit. Wenn das Coronavirus allerdings in einem Pflegeheim auftauche, könne dies zu Todesfällen führen. Das wolle man verhindern.
Wie streng die Schutzmassnahmen sind, müsse aber jedes Heim selbst definieren. Eine einheitliche Lösung sei schwierig. Überall seien die Voraussetzungen anders. Der Kanton stehe aber mit dem Verband der Pflegeinstitutionen im Kontakt. Gemeinsam arbeite man an Empfehlungen.
Besuche in Spitälern einfacher möglich
In den Aargauer Spitälern wird das generelle Besuchsverbot am 19. Juni aufgehoben. Mit den Corona-Regeln konnten bisher nur wenige Angehörige zu Personen in Spitalpflege. Die Spitäler legen die Bedingungen für Besuche selbst fest.