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Keine Abgangsentschädigung für Zuger Rektor
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Keine Abgangsentschädigung für Zuger Rektor

Der ehemalige Rektor der Stadtschulen von Zug hat bei seinem Abgang keine finanzielle Entschädigung erhalten. Die Stadt hat ihn aber bei seiner beruflichen Neuorientierung unterstützt.

Weiter in der Sendung:

  • Kanton Schwyz spart auf Kosten der Gemeinden
  • Neue Stoosbahn einen Schritt weiter

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