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Freispruch für Nacktwanderer
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Freispruch für Nacktwanderer

Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden hat einen Nacktwanderer freigesprochen. Wie es in einer Mitteilung heisst, könne der Kanton den Mann für das Nacktwandern laut Gesetz nicht büssen. Nun muss der Staat die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.

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Der Nacktwanderer wurde im letzten Herbst in der Nähe von Herisau erwischt und sollte dafür eine Busse von 100 Franken bezahlen.

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