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Ein Urteil der höchsten Instanz soll Klärung schaffen - Das Bundesgericht in Lausanne.
Keystone (Symbolbild)
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SP Luzern zieht Urteil zu Prämienverbilligung ans Bundesgericht

Das Luzerner Kantonsgericht hat einen Prüfungsantrag gegen die Prämienverbilligungsverordnung des Regierungsrats abgewiesen. Streitpunkt war die Senkung des anspruchsberechtigten Einkommens. Die SP zieht das Urteil weiter und werde weiterhin sämtliche Kosten für die Beschwerdeführenden übernehmen.

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Weiter in der Sendung:

  • Der Nidwaldner Landrat spricht 4,5 Millionen Franken im Zusammenhang mit dem Hochwassschutzprojekt Buoholzbach
  • Der Wanderweg durch die Muotaschlucht kann vorerst nicht gebaut werden
  • Anerkennungspreis der Urner Kantonalbank geht an Martin Kopp und dessen Verein für begleitetes Wohnen für Jugendliche

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