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Aargauer Obergericht verurteilte Prostituierte zu Unrecht
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Aargauer Obergericht verurteilte Prostituierte zu Unrecht

Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Aargauer Obergerichts aufgehoben. Es geht um eine Prostituierte, die nach einer Scheidung ihrem Ex-Mann keine Alimente für die beiden gemeinsamen Kinder bezahlte. Das Aargauer Obergericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Die Prostituierte hätte ja mehr arbeiten, bzw. mehr Freier bedienen können, argumentierte das Obergericht. Das Bundesgericht ist jetzt aber anderer Meinung. Das Aargauer Urteil sei «unhaltbar». Es verletze die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung der Frau, die drogensüchtig sei und keine Berufsausbildung habe. Die Aargauer Justiz muss den Fall jetzt neu aufrollen.

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