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Eine Patientin im Spital (Symbolbild).
Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.
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SZ: Keine Meldepflicht bei Verdacht auf Gewalt

Im Kanton Schwyz wird das Gesundheitspersonal nicht verpflichtet, bei Hinweisen auf häusliche Gewalt der Polizei Meldung zu erstatten. Der Kantonsrat hat eine entsprechende ärztliche Meldepflicht bei der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes abgelehnt.

Weiter in der Sendung:

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