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Solothurner Jäger müssen sich an Schäden von Wildschweinen beteiligen, das bestätigt nun das Bundesgericht.
Keystone
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Solothurner Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen

Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen, weil Jäger den Bestand der Tiere und somit auch verursachte Schäden beeinflussen können. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht gefällt und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft abgewiesen.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Aargauer AZ-Medien machen 2015 1,4 Millionen Franken Gewinn.
  • Steuerfüsse im Kanton Solothurn bleiben stabil.
  • Verbesserungen beim Familiengericht: Der Kanton Aargau und die Gemeinden arbeiten an Massnahmen.

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