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Der Brandstifter der St. Ursen-Kathedrale Solothurn muss frei gelassen werden, sagt das Bundesgericht jetzt.
Keystone
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Brandstifter der St. Ursen-Kathedrale muss freigelassen werden

Der Brandstifter der Solothurner Kathedrale St. Ursen muss auf freien Fuss gesetzt werden. Eine Verwahrung des Mannes ist nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn.

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Weitere Themen in der Sendung:

  • Region Zofingen setzt auf gemeinsame Lösungen im Bereich Asyl – Verband übernimmt Koordination
  • Familienbetriebe in der Region: Ferrum in Schafisheim ist gewachsen und doch ein Aargauer Betrieb geblieben

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