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Mit 90 Jahren noch zum Vaterschaftstest
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Mit 90 Jahren noch zum Vaterschaftstest

Ein 90-jähriger Aargauer muss einen Vaterschaftstest machen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die 64-jährige Tochter des Mannes hat Zweifel, dass der Vater wirklich der Vater ist. Ihr Erzeuger könnte nämlich auch der Bruder des (vermeintlichen) Vaters sein.

Ein Test soll nun Klärung bringen.

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