Ost- und Südanflüge grundsätzlich zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat 80 Beschwerden von Gemeinden und Fluglärmorganisationen nur teilweise gut geheissen. Ost- und Südanflüge seien grundsätzlich zulässig.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen