Die Parteien können nun Stellung nehmen. Dann entscheidet Hofer definitiv, ob die Untersuchung eingestellt wird oder ob er doch Anklage erheben will.
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- Das Bundesgericht hat entschieden: Die Aargauer Kantonspolizei muss der Staatsanwaltschaft die Namen der Polizisten nennen, die 2011 in Baden ihre Schusswaffen einsetzten.