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Laut Bundesgericht gilt für Beschwerdefristen nicht das Datum des elektronischen Amtsblatts, sondern jenes der Zeitung.
Keystone
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Bundesgericht verpflichtet Aargau zur Prüfung einer Beschwerde

Der Kanton Aargau muss eine Beschwerde gegen mehrere Finanzbeschlüsse der Stadt Aarau inhaltlich behandeln. Laut Bundesgericht hat die dreitägige Beschwerdefrist nicht schon mit der Publikation der Beschlüsse im Internet zu laufen begonnen. Laut dem Gericht wurden politische Rechte verletzt.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Die Stadt Aarau eröffnet den neuen Bahnhofplatz mit der charakteristischen Wolke.
  • Zwei Chöre aus der Region Baden haben sich für eine Schweizer Erstaufführung mit einer Luzerner Big Band zusammengetan.
  • Die Gemeinden Kirchleerau und Freienwil verhindern «Lädelisterben».

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