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Deplatziert, aber nicht strafbar: Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Vereins al Huda ab.
Keystone (Archiv)
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Bundesgericht weist Beschwerde des Vereins al Huda ab

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Vereins al Huda ab. Dieser wollte gegen einen Mitarbeiter des Volksschulamtes vorgehen, der abschätzige Bemerkungen auf dem Bewilligungsgesuch zum islamischen Kindergarten notierte.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Winterthur hat keinen Platz für zusätzliche Asylbewerber
  • Spatenstich für die neue Sportanlage Heuried
  • Christoph Mörgeli kann weiterhin ins Bundeshaus
  • Verkehrskontrolle in Wädenswil: Jeder Dritte fuhr zu schnell

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