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Bundesverwaltungsgericht will "Gekröpften" nicht bewilligen
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Bundesverwaltungsgericht will "Gekröpften" nicht bewilligen

Der 'gekröpfte' Nordanflug quer durch den Aargauer Jura und das Surbtal hat vor Bundesverwaltungsgericht keine Chance: Die Route sei zu riskant, das Absturzrisiko zu gross. Der Verein Flugschneise-Süd-Nein hatte gefordert, dass der 'Gekröpfte' bewilligt wird, um die Zürcher Goldküsten-Gemeinden von Anflügen und Lärm zu entlasten. Kurt Schmid, Gemeindepräsident von Lengnau AG und Präsident des Vereins 'Gekröpfter Nordanflug - Nein', fühlt sich nach dem heutigen Gerichtsentscheid auf der ganzen Linie bestätigt. 

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