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Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Aargau stellt die Strafuntersuchung gegen den Geschäftsführer der Stiftung Gärntnerhaus in Meisterschwanden ein. Somit steht fest, dass der Geschäftsführer des Wohnheims für psychisch Behinderte stets korrekt beim Kanton abgerechnet hat.
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