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Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat entschieden: Der psychisch angeschlagene Mann, der vor knapp fünf Jahren den Innenraum der Solothurner Kathedrale in Brand gesteckt hatte, wird verwahrt. Er bleibt in Haft. Der 66-Jährige zeige sich bei der Therapie überhaupt nicht kooperativ, so die Begründung.
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