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Im Streit um eine Sozialhilfebezügerin muss die Stadt Rorschach nachzahlen. Rorschach sei auf unfaire weise aktiv geworden, um eine sozialhilfebedürftige Frau zum Wegzug zu bewegen, so das St. Galler Verwaltungsgericht. Rorschach muss für die Stadt St. Gallen die Sozialhilfekosten übernehmen.
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