Wer aus der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas aussteigt, wird geächtet. Ein Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigt: Die Ächtung von ehemaligen Mitgliedern verstösst gegen die Menschenrechte. Gespräch mit dem Sekten- und Religionsexperten Georg Schmid über die Bedeutung des Urteils.

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Urteil im Mobbing-Fall gegen Zeugen Jehovas
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