Alkoholtestverkäufe neu gesetzlich geregelt im Aargau
Testverkäufe haben es zu Tage gebracht: Jeder dritte Gastronomie-Betrieb im Aargau verkauft Alkohol auch an Kinder und Jugendliche. Die kontrollierten Betrieben beklagen unrealistische Kontrollmethoden. Man schicke Jugendliche, die viel älter aussähen oder schlicht das falschge Alter angäben. Das Gesundheitsgesetz regelt nun, dass solche Verkäufe unter realistischen Bedingungen stattfinden müssen.
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