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Mörder von Lucie wird nicht lebenslänglich verwahrt
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Mörder von Lucie wird nicht lebenslänglich verwahrt

Das Bezirksgericht Baden hat im Fall Lucie entschieden: Die Richter verurteilten den 28-jährigen Schweizer wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem ordneten sie eine Verwahrung an - allerdings nicht im Sinne der Verwahrungsinitiative.

Der Staatanwalt reagiert enttäuscht und prüft einen Weiterzug. Dasselbe gilt für die Angehörigen des 16-jährigen Mädchens.

Weiter in der Sendung

  • Im Kanton Aargau wird eine in der Schweiz noch unbekannte Form der Demenz-Beratung getestet.
  • Egerkingen verlangt von der Migros bis im Sommer die fehlenden Unterlagen für den Gäu-Park-Süd.

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