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Entschädigungen für Impfschäden bei Blauzungenkrankheit möglich
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Entschädigungen für Impfschäden bei Blauzungenkrankheit möglich

Wenn ein Tier bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Schaden nimmt, dann gab es bisher keine Entschädigung für die betroffenen Bauern. im Aargau hat dies nun aber offenbar geändert. 

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