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1993 wurde ein brutaler Mörder im Kanton Zürich verurteilt. Seine Strafe hat er abgesessen - deshalb verlangt die Zürcher Oberstaatsanwalt eine Verwahrung. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Zürcher Gerichte prüfen müssen, ob die Voraussetzungen dafür bestehen.
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