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In Genf dürfen geistig behinderte Menschen wählen und abstimmen
Keystone
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Politische Recht für geistig behinderte Menschen?

An der Behindertensession wurde das Wahl- und Abstimmungsrecht gefordert. In Solothurn verlangt eine Initiative, dass auch Personen mit einer geistigen Behinderung abstimmen und wählen dürfen. Als Vorbild könnte der Kanton Genf dienen. 

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Dort kennt man bereits das Stimmrecht für geistig Behinderte. Die Genfer Bevölkerung hat vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass auch bevormundete Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung auf Kantons- und Gemeindeebene abstimmen und wählen dürfen. 

Initiative im Kanton Solothurn

Ein Komitee hat im Kanton Solothurn die Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» lanciert. Diese verlangt, dass auch Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, stimmen und wählen dürfen.

Eine umfassende Beistandschaft wird dann angeordnet, wenn eine besonders ausgeprägte Hilfsbedürftigkeit besteht. Der eingesetzte Beistand hat sich dann für alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs zu kümmern. Vom Stimm- und Wahlrecht sind Personen mit einer umfassenden Beistandschaft ausgeschlossen. Sollen geistig Behinderte stimmen dürfen? Darüber diskutiert die Live-Sendung «Forum».

Gäste: 

  • Lukas Spichiger, der parteilose Jungpolitiker ist Initiant der Solothurner Volksinitiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung»
  • Ignaz Heim, Präsident der KESB Region Willisau-Wiggertal und ehemaliger Präsident der Schweizer Berufsbeistände

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