Krankenkassenprämien sollen keine Armutsfalle sein
Das Sozialdepartement des Kantons Luzern hat eine Beschwerde eines Ehepaares gutgeheissen und somit eine wichtige Frage geklärt: Sozialämter müssen die Kosten für Krankenkassenprämien und Arztrechnungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand Teil-Unterstützung erhält. So soll verhindert werden, dass jemand, der zu einem tiefen Lohn arbeitet, schlechter gestellt ist als Menschen, die nicht arbeiten und Sozialhilfe beziehen. Eine Gesetzesänderung wird vorbereitet.
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