Weiter in der Sendung:
- Neuer Anlauf für engere Zusammenarbeit im Raum Luzern
- Zuger SVP-Interims-Präsident im Gegenwind
- Neue Ausgangslage vor den Wahlen in Uri
Der Polizist, der 2012 bei einer Fahrzeugkontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat eine fahrlässige und nicht eine vorsätzliche Tötung begangen. Das Kantonsgericht hat dieses Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch erhöht.
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