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«Fall Céline» - ein Fall für das Bundesgericht?

Die Angehörigen von Céline sind über das Urteil des Zürcher Obergerichts enttäuscht. Sie erwägen es anzufechten. Die junge Schaffhauserin ist wegen der Nebenwirkungen der Verhütungspille Yasmin schwer behindert. Ihre Klage auf Schadenersatz gegen die Firma Bayer haben die Richter aber abgewiesen.

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