Einkommen und Vermögen sind die Basis zur Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis
- Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen, Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis vermerkt wurden.
Mieteinnahmen
- Bei Mieteinnahmen muss nur die Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.
Eigenmietwert
- Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder Teilnutzung angepasst werden.
Nebenerwerb
- Jeder Nebenerwerb ist ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als selbstständigen Nebenerwerb deklarieren.
- Wichtig ist, alle Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu können.
Häufige Fehler
- Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a) falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl Hypotheken angegeben wurden.
- Bei Online-Konten (Revolut, Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und die Vermögenswerte nicht deklariert.
Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften
- Bei der Verrechnungssteuer sollte man zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der Steuererklärung vergleichen.
- Bei ausländischen Wertschriften ist das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle Quellensteuerrückerstattung.