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Pensionskasse: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

Pensionierung: Endlich Zeit, das Leben zu geniessen. Aber wird die Rente reichen? Ein Entscheid spielt da eine wichtige Rolle. Nämlich ob man die Pensionskasse als Rente bezieht oder sich sofort auszahlen lässt. Ein Entscheid mit weitreichenden Folgen, der wohl überlegt sein muss.

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Rente oder Kapital? Eine Patentlösung gibt es nicht. Die Entscheidung hängt sehr von der jeweiligen Situation ab. Viele Faktoren spielen eine Rolle:

  • Wieviel Kapital steht zur Verfügung?
  • Wie sind die Bedingungen der Pensionskasse? (Umwandlungssatz, Auszahlungsmodalitäten etc.)
  • Welchen Steuersatz hat meine Wohngemeinde?
  • Welches Sicherheitsbedürfnis habe ich?
  • Wie flexible möchte ich das Geld verwenden?
  • Welchen Aufwand möchte ich mit der Geldverwaltung betreiben?
  • Lohnt es sich, eine vorhandene Hypothek abzubezahlen?
  • Sind Erben da, die abgesichert werden sollen?
  • Wie hoch ist meine Lebenserwartung?


Daher macht es Sinn, wenn man sich von einem Vorsorge-Experten beraten lässt, der verschiedene Szenarien genau durchrechnet und Fragen beantworten kann.

Natürlich kann sich aber jeder selbst einen groben Überblick verschaffen und herausfinden, wohin die Tendenz gehen könnte. Rente oder Kapital. Und so gehts:

Erster Schritt: Finanzplan erstellen

Stellen Sie als erster die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Leben nach Ihrer Pensionierung einander gegenüber. Hierbei kann Ihnen ein einfacher Budgetplaner für die Pensionierung helfen. Weitere Tipps dazu finden Sie auch hier.

Stellt man fest, dass das Geld nicht ausreichen könnte, sollte man sich nach Lösungen umsehen.

Zweiter Schritt: Stellen Sie die Renten- und Kapitalbezug einander gegenüber

Mit welcher Variante bleibt für mich mehr? Einen ersten Überblick verschafft ein einfacher Vergleichsrechner im Internet.

Somit haben Sie eine erste Idee, wie Ihre Situation aus finanzieller Sicht aussieht. Das alleine reicht aber nicht.

Dritter Schritt: Wägen Sie Vor- und Nachteile gegeneinander ab

Nun gilt es weiter Überlegungen anzustellen wie oben aufgeführt. Wägen Sie Vor- und Nachteile der zwei Varianten gegeneinander ab. So ist zum Beispiel der grosse Vorteil der Rente, dass sie ein Leben lang automatisch kommt, ohne dass ich dafür etwas tun muss.

Sie hat aber auch Nachteile: Zum Beispiel kann man nicht frei über das Geld verfügen. Oder: Nach dem Tod erhalten die Nachkommen kein Geld aus der Pensionskasse und die Rente muss zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden.

Der grosse Pluspunkt des Kapitalbezugs ist, dass man frei über das Geld verfügen, sich auch mal besondere Wünsche erfüllen kann. Man kann es gewinnbringend anlegen. Das ist aber gleichzeitig auch gefährlich: Was, wenn man falsch anlegt und Geld verliert? Was, wenn man nicht richtig einteilt und das Geld nicht bis zum Lebensende reicht?

Eine Liste mit weiteren Vor- und Nachteilen sowie möglichen Beweggründen finden Sie hier.

Eine weitere Möglichkeit: Renten- und Kapitalbezug

Vielleicht kommt für Sie auch in Frage, nur einen Teil des Pensionskassengeldes sofort und den Rest als Rente zu beziehen. Laut Experten benötigen Pensionäre im Schnitt 500'000 Franken. Sinnvoll könne sein, diese 500'000 Franken als sichere Rente zu beziehen und den Rest ausbezahlen zu lassen. Lassen Sie sich dazu beraten.

Bei erwerbstätigen Ehepaaren kann es zudem Sinn machen, dass der eine Partner die Rente bezieht, der andere das Kapital auszahlen lässt. Vergleichen Sie dabei die Pensionskassen-Bedingungen und schauen Sie, wo sie wie besser fahren.

Beginnen Sie früh mit der Vorsorgeplanung

Spätestens mit 50 Jahren sollte man seine Rentenfinanzierung aufgleisen. So bleibt noch Zeit, zu reagieren, falls man merken sollte, dass das Geld im Alter knapp werden könnte.

Was Sie auf keinen Fall verpassen dürfen: Falls Sie Kapital beziehen möchten, müssen Sie dies Ihrer Pensionskasse frühzeitig mitteilen. Je nach Kasse kann diese Frist bis zu drei Jahre betragen. Prüfen Sie also Ihre Unterlagen und streichen Sie sich den Termin in Ihrer Agenda rot an. Verpasst man das Datum, besteht die Möglichkeit nicht mehr. Dann bleibt nur noch der Rentenbezug.

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