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Bundesgericht stützt privaten Rettungsdienst im Kanton Solothurn

Ein Fahrzeug für Notärzte darf im Kanton Solothurn Blaulicht und Klanghorn verwenden. Das hat das Bundesgericht entschieden im Fall eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen. Die Solothurner Behörden hatten die Bewilligung für die Warneinrichtungen verweigert.

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Weiter in der Sendung:

  • Bitumen-Brand: Solothurner Gebäudeversicherung will strengere Vorschriften
  • Rüttenen: Den Fahrenden droht die Räumung
  • Aargau: Berufsberatung und Blaues Kreuz mit neuen Ideen
  • Aargau: Raubüberfälle auf Volg-Filialen geklärt
  • Oensingen: Grossmetzgerei Bell mit mehr Umsatz
  • FC Aarau holt weitere Stürmer

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